Grundsätzlich bieten Urlaubsreisen oder Reisen in das europäische Ausland kaum Anlass für Konflikte zwischen den Eltern. Sofern eine Urlaubsreise nicht mit Nachteilen für das gemeinsame Kind verbunden ist, kann grundsätzlich der jeweils betreuende Elternteil über diese Reise eigenverantwortlich ohne Zustimmung des anderen Elternteils entscheiden.