Anwaltliche Unterstützung im Vertragsrecht kann in sehr unterschiedlichen Situationen notwendig und sinnvoll sein: wenn es darum geht, einen Vertrag rechtssicher mit dem gewünschten und verhandelten Inhalt zu schließen, aber auch, wenn es bei Störungen im Vertragsverhältnis notwendig wird, eigene Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Aus diesem Grund beraten und vertreten wir Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Unternehmen im Vertragsrecht auf Deutsch und Englisch: bei der Gestaltung und Prüfung der Verträge angefangen, über die Verhandlung von Verträgen bis hin zur Durchsetzung von vertraglichen (Gewährleistungs-)Ansprüchen etc.
Und nicht zuletzt sind wir auch Ihr Ansprechpartner im Zusammenhang mit Fragen der gesetzlichen Haftung, beispielsweise auf Schadensersatz etc.
Sie benötigen den Rat und die Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Vertragsrecht in Landsberg am Lech oder in der Umgebung? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
Themen Vertragsrecht & Haftung
Verträge sind im privaten und im unternehmerischen Umfeld die rechtliche Basis für alle nur erdenklichen Geschäfte – bei (Muster-)Kaufverträgen oder Werkverträgen, bei Leasingverträgen oder auch Dienstverträgen, ggf. auch mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Je größer der Wert des Vertragsgegenstands ist, desto wichtiger ist es, die gewollten Erklärungen in dem Vertrag rechtlich richtig zu formulieren und ungewollte Rechtsfolgen auszuschließen und zu vermeiden. Nur dann ist ein Vertrag auch eine verlässliche rechtliche Grundlage für das Geschäft.
Sowohl Privatperson als auch Unternehmen bzw. Selbstständige sind deshalb gut beraten, Verträge professionell erstellen, prüfen oder verhandeln zu lassen, um sicherzugehen, dass der Vertrag tatsächlich das Gewollte beinhaltet.
Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht, der Sie im Vertragsrecht unterstützt – auf Deutsch und/oder Englisch? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
Häufig werden Verträge nicht erfüllt wie eigentlich geschuldet: sei es, dass Entgelt nicht bezahlt wird, obwohl die Leistung erbracht wurde – sei es, dass die Leistung nicht dem entspricht, was vereinbart war.
In dieser Situation ist es wichtig, zu seinen Rechten und Pflichten gut beraten zu sein. Nur dann ist es möglich, eigene Ansprüche effektiv durchzusetzen – auch vor Gericht! – oder sich gegen unberechtigte Ansprüche mit dem Recht auf seiner Seite zu verwehren.
Das gilt für direkte Ansprüche aus Verträgen (Anspruch auf Leistung und Gegenleistung, sog. Primäransprüche) ebenso wie für Rechte und Ansprüche aus einem Vertrag, der nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (Nachbesserung, Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz etc., sog. Sekundäransprüche).
Sie wollen vertragliche Ansprüche effektiv durchsetzen lassen – ob ursprüngliche Leistungsansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz etc.? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
Im deutschen Recht regelt das Gesetz Haftungsansprüche, die unabhängig von oder neben individualvertraglichen Vereinbarungen bestehen. Kommt es beispielsweise zu einem Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden außerhalb vertraglicher Rechtsbeziehungen (Unfall etc.), entstehen dennoch einschneidende Haftungsfragen: Wer kommt finanziell für den Schaden und ggf. Folgeschäden auf?
Ursache für eine solche Haftung kann ein (aktives) schuldhaftes Fehlverhalten sein, das zum Schaden geführt hat (Unfall, Beleidigung, Körperverletzung etc., „deliktische Haftung“). Aber auch die bloße Verantwortung für eine Gefahrenquelle (Haustierhaltung, Baum auf Grundstück, Gebäude etc.) kann zu einer gesetzlichen Haftung auf Schadensersatz führen („Gefährdungshaftung“) – auch im unternehmerischen Kontext (z.B. Produkthaftung).
Sie wollen einen Haftungsfall prüfen lassen und ggf. rechtliche Schritte einleiten und z.B. Schadensersatz einfordern? Sie sehen sich (unberechtigten) Schadensersatzforderungen ausgesetzt und wollen diese abwehren lassen? Sprechen Sie uns direkt darauf an!