Das Strafrecht hat viele Facetten – im privaten wie auch im geschäftlichen Kontext. Hinzu kommt, dass strafrechtliche Ermittlungen häufig schneller eingeleitet werden, als man gemeinhin glaubt.
Deshalb formuliert der bekannte Strafverteidiger Hanns Höcherl: „Wenn ich morgens aufgestanden bin, habe ich mich schon dreimal strafbar gemacht.“ Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass auch dem Rechtschaffenen bei dem Umfang der straf- und ordnungsrechtlichen Vorschriften gar nicht mehr bewusst sein kann, wann er gegen die Rechtsordnung verstößt.
Damit ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie oder Angehörige ein gutes Ende nimmt – also in einem frühen Stadium eingestellt wird oder im gerichtlichen Strafverfahren ein Freispruch erfolgt bzw. zumindest die Strafe möglichst gering ausfällt –, stehen wir Ihnen gerne als Strafverteidiger in Landsberg und überörtlich zur Verfügung.
Opfern einer Straftat oder den Hinterbliebenen von Tatopfern stehen wir außerdem als Vertreter der Nebenklage oder sogenannte Opferanwälte zur Seite.
Sie sind auf der Suche nach einem Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt für Strafrecht in Landsberg am Lech? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
Themen im Strafrecht
Von vielen wird unterschätzt, dass man im Straßenverkehr nicht nur Ordnungswidrigkeiten begehen kann, sondern sich auch strafbar machen kann, falls man beispielsweise nach einem Unfall den Unfallort unerlaubt verlässt (Fahrerflucht) oder unter Einfluss von Drogen bzw. Alkohol ein Kfz führt (Trunkenheit im Straßenverkehr). Außerdem ist es möglich, dass es nach einem Verkehrsunfall zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. gar fahrlässiger Tötung kommt, falls bei einem Unfall Personen verletzt oder getötet werden.
In derartigen Fällen drohen im Verkehrsstrafrecht neben teils empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis („Führerscheinentzug“). Insofern ist es angeraten, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, vor allem wenn man als Berufskraftfahrer oder Pendler beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
In Deutschland ist der Besitz von Betäubungsmitteln im sogenannten BtMG geregelt. Strafbar handelt gem. § 29 BtMG, wer ohne Erlaubnis
- Betäubungsmittel besitzt,
- mit Betäubungsmitteln handelt oder
- Betäubungsmittel anbaut oder einführt.
Der reine Drogenkonsum bzw. der Rauschzustand an sich ist hingegen in Deutschland nicht strafbar – es sei denn, dass man in diesem Zustand beispielsweise ein Kfz führt („Trunkenheitsfahrt“) etc.
Als Betäubungsmittel gelten dabei verschiedenste „Drogen“ wie Marihuana, Kokain, Chrystal Meth, aber auch verschreibungspflichtige Arzneimittel oder bestimmte Pflanzen wie Giftpilze.
Wer gegen Strafvorschriften des BtMG verstößt und entsprechend verurteilt wird, muss mit einer Geld- und Freiheitsstrafe rechnen. Je nach der Menge der Betäubungsmittel, die Gegenstand des Strafverfahrens sind (geringe Menge, normale Menge, nicht geringe Menge), kann eine Einstellung des Verfahrens möglich sein oder aber eine empfindliche Strafe drohen.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz, Handel oder Anbau von Betäubungsmitteln eingeleitet? Wir unterstützen Sie – bei Bedarf auch sehr kurzfristig!
Straftaten im unternehmerischen Kontext, wie beispielsweise Untreue, Unterschlagung, (Subventions-)Betrug, Bestechung, Bestechlichkeit und Ähnliches, werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als sogenannte Vermögensdelikte geahndet. Daneben enthalten nahezu alle unternehmensrelevanten Rechtsbereiche spezielle Strafvorschriften, wie zum Beispiel im Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht oder auch Marken- und Wettbewerbsrecht, die für die Verantwortlichen im Unternehmen und Selbstständige relevant werden können.
Werden Strafverfahren wegen Straftaten im Unternehmen eingeleitet, werden sie stets gegen die handelnden Personen eingeleitet. Handeln Führungskräfte strafrechtlich einschlägig, können sie zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt werden. Genauso müssen sich Führungskräfte ggf. auch das Handeln der Mitarbeiter strafrechtlich zurechnen lassen.
Sie benötigen als Verantwortlicher im Unternehmen oder Selbstständiger einen Strafverteidiger? Wir unterstützen Sie auch sehr kurzfristig!
Die häufigsten Straftaten, die Anlass für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen sind, sind Straftaten des allgemeinen Strafrechts nach dem StGB. In diesen Bereich fallen unter anderem
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung
- Diebstahl
- Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug
- Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede
- Begünstigung und Hehlerei
Wie allgemein im Strafrecht gilt auch hier, möglichst zeitnah die Unterstützung eines Strafverteidigers bzw. Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um zunächst Akteneinsicht zu erhalten und dann die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.
Gegen Sie wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet? Als Strafverteidiger unterstützen wir Sie auch hier kurzfristig!
Sind Sie also insgesamt auf der Suche nach einem Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt in Landsberg oder überörtlich, sprechen Sie uns gerne direkt an!