Mediation ist eine Form der Konfliktlösung. In vielen Fällen ist die Mediation – vor allem im Familienrecht – eine gute Alternative zu streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Denn sie trägt dazu bei, proaktiv nachhaltige Lösungen für rechtliche Probleme zu finden, z.B. in einem Scheidungsverfahren oder Sorgerechtsstreit etc.
Dabei ist das Mediationsverfahren deutlich mehr als „nur“ ein vermittelndes Gespräch: Es ist ein strukturiertes, nicht öffentliches Verfahren, bei dem die Beteiligten zusammen mit dem Mediator die Inhalte und das angestrebte Ziel festlegen und die Beteiligten letztlich rechtsverbindliche Lösungen für einen bestehenden Konflikt erarbeiten.
Rechtsanwältin Alexandra Hammermüller LL.M. als Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Interesse daran haben, eine rechtliche Auseinandersetzung über ein Mediationsverfahren einer Lösung zuzuführen.
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Informationen zur Mediation
Die Mediation eignet sich als alternative Form der Konfliktbeilegung für sehr unterschiedliche Situationen und Konstellationen – unabhängig vom konkreten Konflikt oder Rechtsbereich.
Vor allem in Konflikten, in denen die Fronten nicht vollkommen verhärtet sind und sich die Beteiligten in einer dauerhaften persönlichen bzw. geschäftlichen Beziehung befinden, bietet sich Mediation als alternative Konfliktlösung an. Wichtig ist allerdings, dass die Beteiligten bereit sind, sich auf eine Mediation einzulassen. Denn das Verfahren ist freiwillig und der Erfolg des Mediationsverfahrens hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Beteiligten ab, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Tipp! Ein Mediationsverfahren kann noch während eines anhängigen Gerichtsverfahrens angestoßen werden. Andererseits ist es auch immer möglich, ein Mediationsverfahren zu beenden, wenn sich zeigt, dass die Mediation nicht erfolgreich sein wird.
Dabei liegen die Vorteile eines Mediationsverfahrens auf der Hand: Das Mediationsverfahren kommt in aller Regel deutlich schneller zu einem verbindlichen Ergebnis als ein Gerichtsverfahren und ist in der Regel auch günstiger.
Der zu Verschwiegenheit verpflichtete Mediator ist als Leiter des Mediationsverfahrens „allparteilich“ und so Ansprechpartner für alle Beteiligten. Er ermittelt die Interessen aller Beteiligten – auf rechtlicher, aber auch auf persönlicher Ebene –, um dauerhaft tragfähige Lösungen zu finden.
Wichtig! Ein Mediator muss aufgrund seiner allparteilichen Stellung tatsächlich neutral sein – er darf also in einem Fall zuvor nicht nur für eine Partei aktiv gewesen sein!
In aller Regel gliedert sich ein Mediationsverfahren in unterschiedliche Phasen. Nach einem Erstgespräch mit den Beteiligten und Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung wird mit allen Beteiligten besprochen bzw. geklärt, was Ziel der Mediation sein soll.
Im Anschluss gilt es, den Sachverhalt, aber auch Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden dann in mehreren Sitzungen – die Anzahl ist abhängig vom Einzelfall – Lösungen erarbeitet, die am Ende in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden.
Die Vergütung des Mediators in einem Mediationsverfahren erfolgt über Stundenhonorar. Der Stundensatz für die Vergütung wird bereits in der Mediationsvereinbarung festgelegt. Wie hoch die Kosten für eine Mediation ausfallen, hängt damit davon ab, wie viele Termine stattfinden, und ist damit abhängig vom Einzelfall. Meist fallen die Kosten für ein Mediationsverfahren jedoch deutlich geringer aus als Gerichts- und Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren.
! Die Kosten werden in aller Regel zwischen den Parteien aufgeteilt. Natürlich ist es aber möglich, die Kosten auch anderweitig aufzuteilen.