Erbrecht

Erbrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit, in dem wir zusammen mit zahlreichen Verknüpfungen zum Familienrecht, Immobiliarsachenrecht, Steuerrecht usw. Personen in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen beraten und vertreten.

Einerseits unterstützen wir Personen, die ihren Nachlass individuell gestalten wollen – in Bezug auf das Privatvermögen oder aber auch im Hinblick auf ihre Unternehmensnachfolge. Andererseits beraten und vertreten wir Personen, die sich nach einem Todesfall als Erben oder Pflichtteilsberechtigte in einer vollkommen neuen (rechtlichen) Situation befinden.

Sie benötigen fachanwaltlichen Rat im Erbrecht? Unsere Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht sind gerne Ihre Ansprechpartner.

Themen im Erbrecht

Existiert zum Zeitpunkt des Todes einer Person keine letztwillige Verfügung (Testament etc.), geht in Deutschland ihr Vermögen im Wege der gesetzlichen Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gem. §§ 1922 ff. BGB auf einen oder mehrere Erben über. In einer solchen Konstellation erben in erster Linie „Abkömmlinge“, also Kinder bzw. Enkel. Existieren keine Abkömmlinge, erben der Ehegatte, Eltern und/oder Geschwister. Befindet sich Vermögen im Ausland, kann hierfür das Erbrecht des Staates gelten, in dem sich z.B. die Ferienimmobilie befindet.

Von dieser gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, ist mithilfe einer individuellen letztwilligen Verfügung, z.B. Testament, möglich – auch mit Wirkung für Vermögen im Ausland.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht beantworten gerne Ihre Fragen zum Erbrecht – auch mit internationalem Bezug.

Seinen Nachlass zu Lebzeiten zu gestalten, ist in vielfacher Hinsicht notwendig, um Vermögen und/oder Unternehmen(sbeteiligungen) im Todesfall entsprechend den eigenen Vorstellungen und zugleich wirtschaftlich sinnvoll auf die nächste Generation zu übertragen und um Streit unter Erben zu vermeiden.

Die Möglichkeiten, seine letztwilligen Verfügungen (Testament etc.) zu errichten, sind zahlreich und abhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Ebenso ist es möglich, sein Vermögen bzw. Vermögensbestandteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen (z.B. Überlassungsvertrag/Übergabevertrag), um für spätere Erben u.a. Steuervorteile im Hinblick auf die Erbschaftsteuer zu nutzen. Das Testament und der Vertrag sollten unbedingt aufeinander abgestimmt sein.

Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner in Landsberg am Lech, wenn Sie Ihren Nachlass durch Verfügungen von Todes wegen aktiv nach Ihren Vorstellungen gestalten wollen. Gleichermaßen stehen wir Ihnen zur Verfügung, falls Sie Ihr Vermögen bzw. Vermögensanteile zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen wollen.

Wir beraten Sie außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung somit u.a. zu folgenden Themen:

  • Möglichkeiten der individuellen Nachlassgestaltung
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen: Testament, Erbvertrag, Ehegattentestament, Berliner Testament, Behindertentestament, Bedürftigentestament, Geschiedenentestament, Patchwork-Testament etc.
  • Prüfung bestehender letztwilliger Verfügungen
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer etc.
  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnis
  • Teilungsanordnung
  • Enterbung/Reduzierung des Pflichtteils

Sollten Sie zudem im Falle Ihres Versterbens einen Testamentsvollstrecker bestimmen wollen, stehen wir Ihnen auch hierfür gerne zur Verfügung.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht sind gerne Ihre Ansprechpartner und beantworten Ihre Fragen zur Gestaltung Ihres Nachlasses!

Wurde der Nachlass zu Lebzeiten nicht bzw. nicht sorgfältig und durchdacht gestaltet, ist fachanwaltlicher Rat für (Mit-)Erben, Pflichtteilsberechtigte oder auch Vermächtnisnehmer vielfach sehr wertvoll.

Greift die gesetzliche Erbfolge, ist zu ermitteln, wer im konkreten Fall in welchem Umfang erbt. Existiert eine letztwillige Verfügung, kommt es regelmäßig vor, dass z.B. ein Testament nicht wirksam oder „anfechtbar“ ist. Es ist dann anhand eines Gutachtens zu den Umständen der Testamentserrichtung die Wirksamkeit des Testaments zu prüfen. Bestehen weiterhin Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments etc., ist es sinnvoll, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

Nicht zuletzt sind Erbengemeinschaften oftmals gut beraten, fachanwaltliche Unterstützung im Erbrecht in Anspruch zu nehmen: sei es für die Verwaltung bzw. Gestaltung der Erbengemeinschaft oder aber für ihre Auseinandersetzung mit dem notwendigen „Feingefühl“.

Zu den Themen im Erbrecht, in denen wir Sie beraten und ggfs. vor Gericht vertreten, zählen demnach u.a.:

  • Prüfung Wirksamkeit letztwillige Verfügung
  • „Anfechtung“ Testament
  • Enterbung
  • Vermächtnis
  • Verwaltung Erbengemeinschaft
  • Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
  • Erbschaftsteuer
  • Erbschein

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht sind gerne Ihre Ansprechpartner und beantworten Ihre Fragen als Erbe bzw. Erbengemeinschaft!

Enterbt ein Erblasser Abkömmlinge (Kinder, Enkel etc.), den Ehegatten oder seine Eltern, haben diese Personen unterschiedliche Rechte bzw. Ansprüche (sog. Pflichtteilsrechte) gegen die Erben. Zu diesen Rechten zählen u.a. ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch und – je nach Testamentsgestaltung – verschiedene Pflichtteilsansprüche. Vor allem wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet, ist fachanwaltliche Erfahrung zur bestmöglichen Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche notwendig.

Zur Abwehr etwaiger Pflichtteilsansprüche vertreten wir den Erben außergerichtlich und gerichtlich.

Auch für den häufigen Wunsch des Erblassers, „richtig“ den Pflichtteil zulasten des Berechtigten zu reduzieren, ist fachanwaltlicher Rat notwendig, zumal bereits lebzeitige Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vorbereitend sorgfältig geregelt sein sollten.

Zu den Themen im Pflichtteilsrecht, in denen wir Sie beraten und ggfs. vor Gericht vertreten, zählen demnach u.a.:

  • Pflichtteilsberechtigung: Prüfung der Abstammung
  • Berechnung Pflichtteilsquote
  • Erteilung der Auskünfte
  • Bewertung und Überprüfung der Bewertung, insbesondere bei Immobilien
  • Ordentlicher Pflichtteil
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Anrechnung und Ausgleichung von Vorausempfängen
  • Kürzung von Vermächtnissen bei Erfüllung von Pflichtteilen
  • Reduzierung des Pflichtteils
  • Stufenklage zur gerichtlichen Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht sind gerne Ihre Ansprechpartner und beantworten Ihre Fragen zum Pflichtteilsrecht!