Rechtsanwältin Alexandra Hammermüller LL.M.

Alexandra Hammermüller LL.M.

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin

Zur Person

Rechtsanwältin Alexandra Hammermüller, LL.M., ist langjährig in Landsberg am Lech, insbesondere in den Bereichen des Familienrechts, Immobilienrechts, Vertragsrechts und allgemeinen Zivilrechts tätig. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung an der Universität Augsburg hat sie den Master of Laws mit familienrechtlichem Schwerpunkt erlangt und vielfach in juristischen Fachzeitschriften publiziert. Auch ist sie berechtigt, den Fachanwaltstitel für Familienrecht und Mediatorin zu führen.

Gerne steht Frau Rechtsanwältin Alexandra Hammermüller, LL.M., Ihnen mit ihren juristischen und menschlichen Fähigkeiten zur Seite, um für Sie die beste Lösung zu finden, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg

Tätigkeit für national und international agierende Kanzleien in München

Referendariat im Bezirk des OLG München

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Seit Juli 2016 Tätigkeit als Rechtsanwältin in Landsberg am Lech

Postgraduiertenstudium zur Erlangung des Master of Laws mit familienrechtlichem Schwerpunkt

Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht

Erwerb des Titels Mediatorin

Tätigkeitsgebiete

  • Familienrecht
  • Mediation
  • Vertragsrecht
  • Immobilienrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Publikationen

Aufsätze / Entscheidungsanmerkungen

Vollstreckungsschutzantrag auch für nahe Angehörige (IVR 2020, 107)

Der Zuschlag bricht nicht Miete, aber er berechtigt, Miete zu brechen (IVR 2020, 100)

Verpflichtung des Grundbuchamts zur Amtsermittlung (IVR 2020, 74)

Wohnungszuweisung an Ehegatten schafft keinen Räumungstitel (IVR 2020, 55)

Ausschließliche Zuständigkeit bei Anfechtungsklagen im Rahmen von Immobilientransaktionen (IVR 2020, 36)

Keine analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG auf im geringsten Gebot berücksichtigte, nicht mehr valutierte Grundschulden (IVR 2020, 24)

Streitwert und Beschwerdewert bei Klage eines Wohnungseigentümers auf Verwalterzustimmung in Rahmen der Zwangsversteigerung – 20% des Meistgebotes (Alexandra Hammermüller; Andreas Georg Thürauf) (IVR 2019, 1)

Sittenwidrigkeit der Gebotsabgabe zulasten einer Erbengemeinschaft (IVR 2019, 159)

Keine ausschließliche Zuständigkeit bei Übertragung von GbR-Anteilen an Grundstück (IVR 2019, 156)

Zahlungsanspruch aus Grundschuld nach Teilungsversteigerung und Weiterveräußerung (IVR 2019, 99)

Rechtsschein der transmortalen Vollmacht – Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld (IVR 2019, 36)

Haftung des Mitmieters auch nach vollständiger Aufgabe des Besitzes (IVR 2018, 140)

Verlängerung der Räumungsfrist bei Wohnraumknappheit (IVR 2018, 139)

Androhung der Vollstreckung bei Sicherungsabrede, die sich aus Urkunde ergibt (IVR 2018, 109)

Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragung einer Zwangshypothek (IVR 2018, 108)

Nicht-Inhaberschaft der Forderung keine Einwendung gegen Sicherungsgrundschuld (IVR 2018, 106)

Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Rückübertragung nach Rücktritt vom Vertrag (IVR 2018, 71)

Insolvenzfestes Rücktrittsrecht von Grundstückskaufvertrag (IVR 2018, 70)

 

Sonstige Veröffentlichungen

Der alternierende Aufenthalt des Kindes bei getrennt lebenden Eltern (“Wechselmodell”) – Auswirkungen auf die familienrechtliche Praxis (Thesis zur Erlangung des Titels Master of Laws)