Tipps & Informationen
Eine Rechtsanwalts-„Empfehlung“ einer Rechtschutzversicherung ist für den Versicherungsnehmer nicht verbindlich. Wählt der Versicherungsnehmer einen anderen Rechtsanwalt als den empfohlenen Rechtsanwalt, übernimmt die Rechtschutzversicherung auch die Kosten für den gewählten Rechtsanwalt.